Ordnung für das Forum Ehrenamt
§ 1 Zielsetzung und Aufgaben
Das Forum Ehrenamt ist die gewählte Interessenvertretung der Ehrenamtlichen im Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg. Es dient vor allem der Unterstützung der ehrenamtlich Tätigen in den Kirchengemeinden und den unselbstständigen Diensten, Werken und Einrichtungen des Kirchenkreises Lübeck-Lauenburg.
Aufgaben sind
- Austausch von Informationen untereinander
- Weitergabe von Informationenen
- Anregung und Intensivierung von Fortbildung
- Vertretung grundsätzlicher Interessen der Ehrenamtlichen gegenüber Leitungsgremien
- Stützung und Vertretung ihrer Rechte
- Vermittlung zwischen Haupt- und Ehrenamtlichen
§ 2 Wahl der Vertrauenspersonen
Zu Beginn der Wahlperiode benennt der neugewählte Kirchengemeinderat maximal drei Ehrenamtliche als Delegierte für das Forum Ehrenamt. Entsprechend verfahren die Beiräte der unselbstständigen Dienste und Werke und anderer Einrichtungen.
§ 3 Wahlberechtigung und Wählbarkeit
(1) Alle Ehrenamtlichen, die sich in einer Kirchengemeinde, einem unselbstständigen Dienst, Werk oder einer Einrichtung des Kirchenkreises Lübeck-Lauenburg engagieren, sind in ihrer Kirchengemeinde bzw. auf Kirchenkreisebene wahlberechtigt und wählbar. Die Amtszeit dauert eine Wahlperiode und setzt ACK - Kirchenmitgliedschaft voraus. Wiederwahl ist möglich.
(2) Mitarbeitende, die hauptamtlich in einer Kirchengemeinde, einem Dienst, Werk oder einer Einrichtung des Kirchenkreises beschäftigt sind, sind weder wahlberechtigt noch wählbar, auch wenn sie zusätzlich ehrenamtliche Arbeit leisten.
(3) Geringfügig Beschäftigte sind von dieser Regel ausgenommen.
§ 4 Beauftragung und Aufgaben der gewählten Vertrauenspersonen
Die in den Gemeinden und unselbstständigen Diensten, Werken und Einrichtungen des Kirchenkreises benannten Personen erhalten den Titel ‘Beauftragte/r für Ehrenamtliche’. Sie vertreten die Interessen der Ehrenamtlichen ihrer Gemeinde, ihres Dienstes, Werkes oder ihrer Einrichtung nach innen und außen. Sie haben das Recht, auf Anfragen und Anregungen an den Kirchengemeinderat/Beirat eine entsprechende Stellungnahme zu erhalten sowie Anträge an diese Gremien zu stellen.
§ 5 Sitzungen und Beschlussfähigkeit
Das Forum EA tritt 2x jährlich zusammen. Zu Sitzungen wird schriftlich mit einer Frist von 14 Tagen unter Angabe der Tagesordnung eingeladen. Zu den Sitzungen sind alle ehrenamtlich Tätigen eingeladen, abstimmen können aber nur die Beauftragten. Auf Antrag von mindestens fünf Beauftragten aus verschiedenen Gemeinden, Diensten und Werken oder Einrichtungen ist eine außerordentliche Sitzung des Forums einzuberufen. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen Ja- und Neinstimmen gefasst. Bei der Berechnung der Stimmenmehrheit zählen nur die Ja- und Neinstimmen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
6 Wahl und Aufgaben des/der Vorsitzenden und des Vorstandes
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens 3 Beisitzern. Die Wahl des Vorsitzenden und die Wahl der Beisitzer erfolgt in getrennten Wahlen durch die Beauftragten aus ihren Reihen. Der/die Vorsitzende wird mit der Geschäftsführung betraut. Wiederwahl ist möglich. Der Vorstand vertritt die Belange des FEA gegenüber den Leitungsgremien.
§ 7 Wahlverfahren
Auf Antrag muss die Wahl geheim durchgeführt werden.
§ 8 Verankerung
Für das Forum Ehrenamt ist Ansprechpartner/in der Propst/die Pröpstin in Lübeck. Das FEA hat das Recht, auf Anfragen und Anregungen an den/die Pröpstin eine entsprechende Stellungnahme zu erhalten.
§ 9 Finanzen
Der Vorstand verfügt über den vom Kirchenkreisrat bereitgestellten Haushaltstitel. Einmal jährlich ist mit der KVZ abzurechnen.
§ 10 Inkrafttreten
Die Ordnung tritt mit Unterzeichnung durch den Vorstand in Kraft.
November 2012
Vorstandsvorsitzende: Ursula Hauser
Beisitzer: Hannelore Fahl, Karin Grass, Ute Reimers, Wolfgang Kolbinger
Beauftragter für Ehrenamtliche
Rüdiger Arfmann
Richard-Strauß-Ring 41
23556 Lübeck
Tel.: 0451-55435 oder 0176-60005589
Mail: ruediger.arfmann@st-matthaei.de